Meine Qualifikation
Um nach §43 SGB V eine Erstattung deiner Therapiekosten gewährleisten zu können, muss der Therapeut/Berater eine Qualifikation nachweisen.
Eine Ernährungsfachkraft kann zum Beispiel eine Diätassistentin sein,
so wie ich es bin.(:
Außerdem ist ein Zertifikat bei einem Fachverband, wie zum Beispiel dem
Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED) notwendig.
Als Fachkraft für Ernährung bin ich zertifiziertes Mitglied beim VFED und dazu verpflichtet mich kontinuierlich weiterzubilden. Das heißt, ich bin immer auf dem neusten Stand und berate dich nach den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Forschung.