Erstattung deiner Therapiekosten


Nach § 43 SGB V ist von den Krankenkassen eine (Teil-)Kostenerstattung deiner Therapie möglich! 


So kannst du diese beantragen:


1. Dein Arzt bestätigt dir die Notwendigkeit einer ernährungstherapeutischen Beratung 
mit der Angabe der Diagnose. 
Das Formular dazu kannst du dir weiter unten downloaden. 
Gern kann dein Arzt Kopien von aktuellen Laborwerten, Arztberichten und ggf. deiner Medikation beilegen.

→ Für Versicherte der AOK gibt es separate Formulare.
Weitere Informationen dazu findest du
hier. 



2. Informiere dich nun bei deiner Krankenkasse über die Kostenerstattung deiner Ernährungstherapie.
Dazu erhältst du nach Absprache einen Kostenvoranschlag von mir.


 

3. Sende den Kostenvoranschlag, 
sowie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung an deine Krankenkasse und warte auf eine Rückmeldung.
Es ist wichtig, dass die Kostenübernahme möglichst vor Beginn der Beratung von der Krankenkasse genehmigt wird. In der Regel erfolgt dies durch eine schriftliche Kostenzusage.



4. Nun können wir deinen ersten Termin vereinbaren! (:


5. Bringe bitte die Kopien der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung,
sowie der Befunde und der aktuellen Blutwerte zum ersten Termin mit!
Weitere wichtige Informationen zum Erstgespräch findest du hier.


6. Jetzt kann deine Therapie starten! (:


7. Vorerst zahlst du die Rechnung selbstständig und kannst anschließend mit der Vorlage des Teilnahmenachweises und den Rechnungen den Antrag auf  Bezuschussung/Kostenerstattung stellen! 
Ein Formular dazu erhältst du von mir!


Natürlich unterstütze ich dich weitestgehend bei der Beantragung und stehe jederzeit für deine Fragen zur Verfügung!